Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie und ersuche höflich um Ihre kompetente Auskunft: Vor zwei Monaten wurde anlässlich einer Baubewilligung für die Errichtung einer Lagerhalle für lw. Produkte und Geräte und einer Werkstatt u.a. für eine Fläche von 525 m² die TP 11 (also € 0,60 x 525 m² = € 396,00) verrechnet. Nun wollte der Bauwerber aber die besagte Lagerhalle …. um 135 m² größer als bewilligt errichten. Woraufhin am heutigen Tage eine neuerliche Bauverhandlung mit allen notwendigen Unterlagen erfolgt. Meine Frage wäre nun darf ich die TP 11 (Genehmigung eines Neubaues) auf die gesamte Fläche (also 660 m²) verrechnen oder lediglich auf die Differenzfläche von 135 m²? Bei der Verrechnung der Bauabgabe nehme ich nur die Differenzfläche von 135 m². Ich bedanke mich schon jetzt für die Auskunft! Sehr geehrte Frau Kollegin! Da hat – völlig unzynisch gesagt! – Ihr Bauwerber aber „Pech“ gehabt: Anders als in § 15 Abs 1 letzter Sa...