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Posts

Es werden Posts vom Januar, 2022 angezeigt.

Fragen zu Gebührenseminar

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!   Ich durfte am 20.01.2022 an Ihrem Onlineseminar „Leitfaden durchs Labyrinth“ teilnehmen.  Aufgrund des Seminares haben sich nun doch noch Fragen ergeben: Stempel: Wir mussten feststellen, dass unsere Stempel nicht ganz den Vorgaben entsprechen. Anbei finden Sie ein Word-Dokument mit unseren bestehenden und den neu angedachten Stempeln. Könnten Sie bitte prüfen, ob die neuen so in Ordnung sind, damit wir nicht wieder falsche bestellen. Verwaltungsgebühren Höchstsatz v. 1357€ Gilt dieser nun pro Tarifpost und Vorhaben oder nur pro Tarifpost? Als Beispiel: Errichtung von 3 Wohngebäuden mit je 23 WE auf einem Grundstück zu je 3000m²: Verrechne ich 3xTP 11 mit Höchstsatz 1357 oder 1xTP11 bzw. anderer Fall: Wohnhaus mit Tiefgarage (verbunden) Tiefgarage: 1350 m² Wohnhaus: 2.021 m² verrechne ich f. Tiefgarage TP 11: 1350 m² + TP 15 + für Wohnhaus TP11: 2.0...

Ein "Angebot" für diejenigen, die meinen Blog nicht abonniert haben!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser meines Blogs, die ihn nicht (mehr) abonniert haben! Leider kann man meinen Blog nicht mehr so wie dereinst (da hat Google aus unverständlichen Gründen gespart) abonnieren: Wenn man seine E-Mail-Adresse eingegeben hat, hat man jeden neuen Beitrag per E-Mail erhalten.  Wenn es Ihnen zu mühevoll ist, immer wieder nachzuschauen, ob es etwas Neues gibt, kann ich Ihnen anbieten, die neuesten Beiträge per E-Mail an Sie weiterzuleiten. Dafür müssten Sie mir nur Ihre E-Mail-Adresse mit dem entsprechenden Wunsch auf meinen Account dietmar.h.mayer@gmx.at übermitteln. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer

Bauabgabe und Kanalisationsbeitrag

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Hätte wieder eine neue Anfrage!  Der Bauwerber ist selber kein Landwirt baut auf dem Grundstück seiner Eltern, die als Grundstückseigentümer Landwirte sind, eine Garage für 2 PKW und eine Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte und Geräte.  Ich hätte für die gesamte Bruttogeschossfläche die Bauabgabe A berechnet. Der Bauwerber meint, dass dies nicht stimme, da das Gebäude nicht dem Zweck Wohnen diene und landwirtschaftlich genutzt wird. Daher wäre seiner Meinung nur die Bauabgabe B zu berechnen. Ist für die Garage die Bauabgabe A zu berechnen und für den landwirtschaftlichen Teil die Bauabgabe B? Und w ie ist hier die Kanalanschlußgebühr zu berechnen? Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Genau so ist es! Sie haben für die Garage die Bauabgabe „A“ (also den vollen Betrag) und für die Lagerhalle die „Bauabgabe „B“ (also 25 % des Betrages) vorzuschreiben. Es kommt immer auf den „mitbewilligten“ Verwendungszweck an: Wenn Sie die...

COVID-19 Befreiungen

Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich schreibe das, was ich meine, einfach unten bei Ihren Fragen in roter Schrift dazu! Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, bitte schon wieder eine Frage: 1. die jetzige Bestimmung BGBL I Nr. 123/2021 lautet – rückwirkende mit 1. Juli wie unten angeführt.   Habe ich ab 1. Juli eine Gebühr verrechnet müsste ich die rückerstatten… obwohl nur von BAO die Rede ist, wenn ein Antrag gestellt wird? Rückzuerstatten ist nur, wenn ein Antrag gestellt wird! Siehe den Text im Rundschreiben: „Wurden Bundesverwaltungsabgaben bereits bescheidmäßig festgesetzt, so ist auf Antrag der Bescheid durch die Behörde abzuändern und eine bereits entrichtete Bundesverwaltungsabgabe rückzuerstatten. Hinsichtlich der Gebühren gilt § 241 Abs. 2 BAO sinngemäß“. In dieser Bestimmung ist geregelt: „(2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabensc...

Bauabgabe - Rechtsmittelbelehrung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, auf der Homepage des Gemeindebundes Steiermark gibt es eine Serviceseite, wo den Gemeinden verschiedenste Musterbescheide als Vorlage angeboten werden. Auf dieser Webseite ist mir nun beiliegender Bauabgabenbescheid untergekommen. Dieser Abgabenbescheid hat eine völlig falsche Rechtsmittelbelehrung!! Da es sich bei einem Bauabgabenbescheid um einen BAO-Bescheid handelt, müsste die Rechtsmittelbelehrung eine 1-monatige Berufungsfrist beinhalten, wo eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird. Im Musterbescheid vom Gemeindebund steht von einer Beschwerde an das LVwG innerhalb eines Monats! Ist den Kolleginnen und Kollegen in Ihren Betreuungsgemeinden dies noch nicht aufgefallen, dass der Gemeindebund den Gemeinden da falsche Musterbescheide anbietet? Mit freundlichen Grüßen   Sehr geehrter Herr Kollege! Diese Rechtsmittelbelehrung ist völlig richtig! Mit der BauG-Novelle 2019 wurde der GR als Berufungsbehörde für alle Bescheide nach dem BauG „...

: Kanalanschlussgebühr

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich hätte eine Frage zu Kanalanschlussgebühren. Sehe ich das richtig, dass die Kanalanschlussgebühr nach 5 Jahren verjährt? Wenn mir jetzt auffällt, dass in der Vergangenheit kein Bescheid erlassen wurde ist das jetzt nicht mehr möglich. Wie ist das mit der Kanalbenützungsgebühr, kann ich diese trotz nicht vorgeschriebener Kanalanschlussgebühr verrechnen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Kanalanschlussgebühr verjährt (ebenso wie zB die Bauabgabe) nach 5 Jahren, wie Sie das richtig sehen! Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann daher keine Kanalanschlussgebühr mehr vorgeschrieben werden. Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Maye r Pardon! Ich habe vergessen, Ihre Frag hinsichtlich der Kanalbenützungsgebühr zu beantworten. Für die Kanalbenützungsgebühr gilt dasselbe, wie für die Kanalanschlussgebühr (richtig: den Kanalisationsbeitrag)! Die 5-jährigen Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Gebü...

Frage Kanalabgabe

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Ein Landwirt hat die Errichtung einer Halle zur Lagerung von Hackschnitzel und Maschinen genehmigt erhalten.   Nun ist die Frage seitens des Landwirtes gekommen, dass er hierfür keinen Kanal zu bezahlen hätte. Könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen, danke. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Ihre Frage lässt sich anhand der Bestimmung des § 4 Abs 3 des Kanalabgabengesetzes relativ unkompliziert beantworen: Der Gesetzgeber hat hier Folgende bestimmt: „(3) Bei Wirtschaftsgebäuden mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung gelangen nur jene baulich abgegrenzten Geschoßflächen (in Quadratmetern) zur Verrechnung, deren Entwässerung durch die öffentliche Kanalanlage erfolgt.“ Nachdem es sich hier offenbar um ein solches Gebäude handelt, kann keine Kanalabgabe vorgeschrieben werden, es sei denn – aber solches habe ich den übermittelten Plänen durchaus nicht entnommen – diese Halle würde in die öffentliche Kanalanlage entsorgt! ...

Vorschreibung Bauabgabe

 Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe noch einen speziellen Fall, den ich von meinen Kollegen übernommen habe. Es wurde bereits eine Bauabgabe mittels Bescheid vorgeschrieben, dieser Bescheid wurde aber beeinsprucht, da lt. Bauwerber zu viel m² für die Berechnung herangezogen wurden. Deshalb muss ich nun den Bescheid für den Gemeinderat vorbereiten und möchte meine Berechnung kurz mit ihnen abklären. Mein Kollege hatte beim erstinstanzlichen Bescheid alle 3 Geschosse (KG, EG, DG) komplett vorgeschrieben. Zur Geschichte des Aktes: Es handelt sich beim Bauvorhaben um einen Um- und Zubau bei einen bestehenden Wohnhaus. Für das bestehende Wohnhaus wurde keine Bauabgabe oder ein Aufschließungsbeitrag verrechnet. (das Haus ist schon so alt gewesen, zur damaligen Zeit gab es noch keine Bauabgabe). Sie finden im Anhang den gesamten Einreichplan und Planausschnitte von mir, was ich zur Berechnung der Bauabgabe heranziehen würde. (rosa eingefärbt).   Unklar ist folgendes: ...