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Es werden Posts vom Februar, 2022 angezeigt.

Anfrage AB und BA Alt-Bestand

Sg. Herr Dr. Mayer, Ich hätte ein Frage hinsichtlich AB und BA bei einem Zubau/DG-Ausbau eines Objektes aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1975 wurde die Bewilligung für die Errichtung eines EFH (KG, EG, und teilweise DG) mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 400m2 BGF erteilt. Jetzt ist geplant im EG einen Zubau von ca. 40m2 zu errichten und das DG ca. 150 m2 (davon Alt-Bestand ca. 30m2) gänzlich auszubauen. Für die neu gewonnene Fläche ist es mir klar eine BA vorzuschreiben. Der Alt-Bestand wird baulich nicht verändert, jedoch wurde für diesen noch die ein AB oder BA vorgeschrieben. Meine Frage ist nun ob für den Bestand der ja baulich nicht verändert wird, eine BA vorgeschrieben werden müsste oder nicht. Beste Grüße Sehr geehrter Herr Kollege! Klarerweise muss mal für den Zubau eine Bauabgabe vorgeschrieben werden! Wenn sich durch den Umbau des Altbestandes – ungeachtet des Umstandes, dass nebst dem Zubau an der sonstigen Konfiguration keine Änderung stattfindet – eine zusätzliche, neu...

Bestätigungen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Vor einigen Jahren habe ich aus einem Ihrer Seminar mal mitgenommen, dass für diverse Bestätigungen (leider weiß ich keine genauere Definition mehr)  eine Verwaltungsabgabe gemäß TP3 6,-- fällig wird. Zum Beispiel wenden wir das bei der beiliegenden Bestätigung betreffend Fernwärmeanschlussmöglichkeit an. Da unsere Nachbargemeinden diese Gebühr nicht einheben, und wir daher immer hören, dass wir „die einzigen“ sind, möchte ich nochmal genau nachfragen, ob diese Vorgehensweise eh korrekt ist. Wenn das korrekt ist, dann bin ich mir aber in weiterer Folge nicht sicher, für welche Bestätigungen das noch zutrifft? Gibt es da eine Erklärung? Was ist mit dem Bestätigungsblatt für Online Förderanträge (siehe Anlage)? Vielen vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!   Sehr geehrte Frau Kollegin! Zunächst zum Verständnis vorweg: Unter Bestätigungen versteht man 1.) gemäß § 14 TP 14 GebG 1957 amtliche Zeugnisse, das sind Schriften, die von Organe...

Vergebührung von Terrassen (und Balkonen)

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Es hat sich zwischendurch wieder einmal eine Frage bzgl. einer Vergebührung in einem Bauverfahren von  meinen Kollegen ergeben, die ich auch nicht mit 100%-tiger Sicherheit beantworten kann.  Es geht um die Vergebührung (Verwaltungsabgabe) von Terrassen. Im speziellen Fall wird eine (lt. Einreichplan) größere Terrasse im Anschluss an ein best. Wohnhaus errichtet.  Diese Terrasse ist der Abschluss einer Geländeveränderung mit Stützkonstruktionen und stellt die  „Gehfläche“ rund um einen ebenso neu errichteten Pool dar. M.E. sind diese Terrassenflächen in der TP 18 miteinzurechnen, die Geländeveränderungen und Stützmauern  natürlich auch (inkl. Eingabe TP 6). Der Pool wir aus der Baubewilligung herausgenommen (bzw. in den rechtl. Vorbemerkungen behandelt)  Als Hilfestellung habe ich ihnen einen Ausschnitt aus dem Einreichplan im Anhang übermittelt. Doch andererseits sind Poolanalgen (ohne Geländeveränderungen oder Stützma...

Berechnung GemVwAbg und Bauabgabe bei Stallgebäude

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich habe im Jänner ihr Gebührenseminar besucht und möchte nun ihr Angebot, dass man sich bei Fragen an Sie wenden kann, gerne annehmen. Ich hätte bitte eine Frage zur Bauabgabe: Im vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein Stallgebäude ohne übliche Geschosseinteilung, welches ein Pultdach hat. Somit habe ich  bei den Verwaltungsabgaben gemäß TP 11 wie folgt gerechnet: Maximalhöhe des Pultdaches dividiert durch 3, und die Anzahl der Geschosse habe ich für die Berechnung der Bruttogeschossfläche herangezogen. Wie verhält sich dies eigentlich dann bei der Berechnung der Bauabgabe? Gehe ich dann auch von dieser Anzahl der Geschosse aus oder reicht es dann die Bruttogeschossfläche nur 1x mit dem Prozentsatz von 25 zu verrechnen? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung! Vielen Danke im Voraus und mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Berechnung der vorzuschreibenden GemVwAbg gemäß der TP B 11 haben Sie offenbar richtig gemacht! Sie ...

Bauabgabe bei Feststellungsbescheid

Sehr geehrter Herr SR i. R. Dr. Mayer!   Ich benötige Ihre Hilfe bei der Vorschreibung der Bauabgabe: Ein Windfang bzw. eine Garage wurden im Jahr 1990 ohne Bewilligung gebaut. Daher wurde jetzt die Rechtmäßigkeit im Feststellungsverfahren gemäß § 40 Abs. 2 Stmk. BauG festgestellt. Für mich stellt sich nun die Frage, welcher Einheitssatz für die Berechnung der Bauabgabe herangezogen werden muss. Der aktuelle Tarif á EUR 11,40/m² bzw. der damalige Tarif á EUR 8,72/m²? Danke im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Dass im Falle eines Feststellungsbescheides „überhaupt“ eine Bauabgabe vorzuschreiben ist, kann nur einem – vom Land merkwürdiger Weise „verleugneten“ – Erlass an die Marktgemeinde Gnas entnommen werden (Erlass vom 19.4.2017, GZ: ABT07-43050/2014-58).Ob  das wirklich so ist, muss letztendlich vom Landesverwaltungsgericht entschieden werden, soferne eine Vorschreibung einer Bauabgabe im Falle eines Feststellungsbesche...

Bauabgabe - Zwischendecke

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, Ich hätte eine Frage betreffend Bauabgabe bzw. in späterer Folge zum Kanalisations-Ergänzungsbeitrag: Ein Unternehmen beabsichtigt Änderungen bei einer bestehenden Betriebsanlage. Die gewerberechtliche und baurechtliche Änderungsgenehmigung wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft bereits erledigt. Im bestehenden Gebäude werden Änderungen an der Fassade sowie der Nutzung im Innenbereich (bisher Lagerräume im EG und Spänebunker im OG) vorgenommen. Auf ca. Höhe 6,75 wird im Spänebunker eine Zwischendecke eingezogen, sodass sich zukünftig ein 1. OG und ein 2. OG ergeben. Durch diese Änderung kommt es zu einer Erhöhung der Bruttogeschoßfläche von ca. 40 m². Gehe ich recht in der Annahme das für diese neu geschaffene Bruttogeschoßfläche von 40 m² die Bauabgabe sowie auch der Kanalisations-Ergänzungsbeitrag zu entrichten ist, auch wenn die äußeren Abmessungen des bestehenden Gebäudes unverändert bleiben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung! Mit f...

Frage zu Stempelvermerken - Datum

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, zu Ihrem heutigen Gebührenthema bezüglich der Stempeln im Bauverfahren ist die Frage aufgetaucht, welches Datum auf dem beschriebenen Bundesgebührenstempel aufscheinen soll und warum genau? Mit der Bitte um Rückantwort.   „Gebührenvermerk:  Gemeinde xxxxxxxxxxx          Baubehörde Zu entrichtende feste Gebühr:         € ……………….                                                                                                                     xxxxxxxxxxxx, am ………1   1 Das Datum braucht nur bei den Gebührenvermerken auf jenen Projektunterlagen angebracht werden, die an den Bauwerber mit d...

Gebühren im Baurecht - Stempel

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Zu den Stempeln hätte ich noch eine Frage.  Können beim Gebühren-Stempel feste Gebühren und Verwaltungsabgaben gemeinsam vermerkt werden:  z.B. Name der Behörde Dienststelle Zu entrichtende Gebühren: Feste Gebühren              € ….. Verwaltungsabgaben    € …. Datum/Paraphe Oder müssen 2 verschiedene Stempel verwendet werden, denn in ihren Unterlagen verweisen Sie auf § 13 Abs 4 GebG „Gebührenstempel“ für feste Gebühren ….:  Bei den Entrichtungsvermerken für Verwaltungsabgaben heißt es dagegen: „Verwaltungsabgaben von € .. entrichtet“. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben unten in Ihrem Mail schon darauf verwiesen, dass der Gebührenstempel und der Verwaltungsabgabenstempel einen verschiedenen Wortlaut haben müssen. Die Gebührenschuld für die festen Gebühren entsteht gemäß § 11 Abs 1 GebG...