Sg. Herr Dr. Mayer, Ich hätte ein Frage hinsichtlich AB und BA bei einem Zubau/DG-Ausbau eines Objektes aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1975 wurde die Bewilligung für die Errichtung eines EFH (KG, EG, und teilweise DG) mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 400m2 BGF erteilt. Jetzt ist geplant im EG einen Zubau von ca. 40m2 zu errichten und das DG ca. 150 m2 (davon Alt-Bestand ca. 30m2) gänzlich auszubauen. Für die neu gewonnene Fläche ist es mir klar eine BA vorzuschreiben. Der Alt-Bestand wird baulich nicht verändert, jedoch wurde für diesen noch die ein AB oder BA vorgeschrieben. Meine Frage ist nun ob für den Bestand der ja baulich nicht verändert wird, eine BA vorgeschrieben werden müsste oder nicht. Beste Grüße Sehr geehrter Herr Kollege! Klarerweise muss mal für den Zubau eine Bauabgabe vorgeschrieben werden! Wenn sich durch den Umbau des Altbestandes – ungeachtet des Umstandes, dass nebst dem Zubau an der sonstigen Konfiguration keine Änderung stattfindet – eine zusätzliche, neu...