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Gebührenverrechnung Grundstücksteilung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich war zwar bei einem ihrer Gebührenseminare, jedoch habe ich Probleme bei dieser, im Anhang angefügten Grundstücksteilung … Ich verrechne: 1 x Antrag 1 x, 3 x oder 4 x die TP 7 ?? Bitte um Ihre Hilfe. Vielen lieben Dank! Sehr geehrte Frau Kollegin! Hier handelt es sich offenbar nur um eine Teilung, nämlich die des Gst Nr 1388/104 in mehrere „Untergrundstücke“. Daher ist die Eingabegebühr nur einmal und die GemVwAbg gemäß der TP B 7 auch nur einmal zu „verrechnen“! Grundsätzlich gilt: die Anzahl der zu entrichtenden Eingabegebühren muss immer mit der Anzahl der zu entrichtenden GemVwAbg gemäß der TP B 7 übereinstimmen! Wenn es sich um mehrere Teilungen handelt, muss sowohl die Eingabegebühr als auch die besagte GemVwAbg jeweils pro beantragter Teilung in Ansatz gebracht werden! Alles klar? Bei der Gelegenheit: Ich weiß nicht, ob Herr DI XXX einer jener Vermesser ist, der der Behörde ein völlig falsches Muster einer Teilungsbewillig...

Korrektur Auskunft VA für diverse bauliche Anlagen

Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich komme leider erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Und zwar so, dass ich unten in roter Schrift dazuschreibe, was ich jeweils meine! Bleiben Sie gesund! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr HR Dr. Mayer! Bei einem umfangreichen Zu- und Umbau bei einem bestehenden Hühnerstall kommen Fragen auf, die ich Sie zu beantworten bitte.  Um folgende Vorhaben wurde (unter anderem) angesucht und ich weiß nicht sicher welche Tarifpost der Verwaltungsabgabe hier anzuwenden ist: Errichtung eines Kotbandes (es wird im Hühnerstall ein neues Kotband mit Queraustragung und einer Höhenförderanlage hergestellt. Der anfallende Kot wird direkt über das Höhenförderband auf einen Anhänger verladen – außerhalb des Stalles) Hier bleibt nur die Heranziehung der TP B 42 der GemVwAbgVO! Errichtung einer Waschwasserzisterne (für die anfallenden Waschwässer im Zuge der Stallreinigung. Volumen...

"Verrechnung" TP B 29 Geländeveränderung

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich bitte um dringende Hilfe bei der Verrechnung der TP G 29. Leider konnte mir beim Gemeindebund niemand behilflich sein. Welche Fläche wird bei einer Geländeveränderung verrechnet? Ich würde die Fläche, die verändert wird und nicht von Bauwerken bedeckt wird, verrechnen. Weiters bin ich der Meinung, dass der Verfasser der Einreichunterlagen die Fläche (ohne Bauwerke), die verändert werden soll, im Lageplan flächenmäßig darstellen muss und dass hierfür ausschließlich die TP G 29 verrechnet werden darf bzw. MUSS. Ein Planverfasser, der bei uns ein Ansuchen um Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses und für die Durchführung der Geländeveränderung gestellt hat, weigert sich jedoch, dass er uns als Behörde einen solchen Lageplan mit Angabe der Geländeveränderung nachreicht und dieser hat auch behauptet, dass die Höhe des Tarifes im Ermessen der Gemeinde liegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Sehr ...

Vergebührung vereinfachtes Verfahren

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bei der Vergebührung der Sichtvermerke auf den Projektunterlagen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Stmk. BauG hat sich folgende Frage ergeben: Sind die Projektunterlagen nach TP A 3 zu vergebühren oder nach TP A 3 und TP B 32, wobei sich TP B 32 auf Unterlagen bezieht, die bei einer Bauverhandlung aufgelegen sind, was beim vereinfachten Verfahren aber nicht zutrifft. Vielen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem der Baugesetzgeber (nach wie vor) in § 24 Abs 3 BauG nur für die in der Verhandlung aufgelegten Projektsunterlagen einen Sichtvermerk (eine Vidierung) vorgesehen hat, und im vereinfachten Verfahren – wie Sie richtig feststellen – keine Verhandlung stattfindet, kann und darf auf den Projektsunterlagen eines vereinfachten Verfahrens schon von der Natur der Sache kein Sichtvermerk (keine Vidierung) angebracht werden! Wohl aber sind auf den dem Bauwerber zuzustellenden als auch auf den im Akt verbleiben...

Rechtsmittelbelehrung bei Kostenbescheid Baufreistellung und Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, auf der Homepage des Gemeindebundes werden Musterbescheide angeboten. Unter anderem auch ein Musterbescheid für die Vorschreibung der Bauabgabe ab 04.02.2020. Als Rechtsmittelbelehrung wurde dort die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht angeführt. Meine Kollegen im Bauamt (Kollegin ist leider im Krankenstand) sind nun dahingehend verunsichert. Wird die Bauabgabe nicht mittels BAO-Bescheid zur Vorschreibung gebracht? Da noch Baufreistellungen nach der alten Rechtslage bei uns im Bauamt zu erteilen sind, sind da auch noch Kostenbescheide für VA und Barauslagen zu erstellen. Welche Rechtsmittelbelehrung ist da einzufügen. Bitte um Ihre geschätzte Rechtsmeinung dazu. Sehr geehrter Herr Kollege! a) Bauabgabenbescheid-Rechtsmittelbelehrung: Sie haben durchaus Recht damit, dass die Vorschreibung der Bauabgabe einen Bescheid nach der BAO darstellt (es steht ja in § 15 Abs 1 BauG, dass die Bauabgabe von der Abgabenbehörde vorzuschre...

Bauabgabe Übergangsbestimmung Novelle 11/2020

Lieber Herr Dr. Mayer! Ab wann muss ich die € 10,00 für die Bauabgabe rechnen? Zählt die Datierung der Bauabgabe, heißt alle die ich nachdem 04.02.2020 verschicke werden bereits mit € 10,00 gerechnet oder zählt das Datum der Baubewilligung oder das Datum der Einreichung? Ich verstehe den § 119r nicht ganz bzw. lese es daraus nicht genau heraus. Danke für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie – wie ich es allen meinen Seminarteilnehmern immer wieder empfehle – meinen Gebührenblog abonniert hätten, wüssten Sie die Antwort schon: Ab dem Inkrafttreten der BauG-Novelle 2019 ist die Bauabgabe nach dem neuen Einheitssatz von 10,- Euro vorzuschreiben, ganz egal, wann die Baubewilligung erlassen (und rechtskräftig geworden) ist. Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Nachtrag des Verfassers: Da habe ich der Anfragenden Unrecht getan - zum Zeitpunkt meiner Antwort war der bezughabende Blog nämlich noch nicht veröffentlicht!

TP für "Pufferspeicher"; "Vergebührung" thermische Solaranlage

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Als fleißige Besucher Ihrer Seminare und auch Leser Ihres Blogs, sind wir Mitarbeiter im Bauamt in diesem speziellen Fall etwas ratlos und bitten um Ihre Unterstützung. Die Bauvorhaben: Erstens: Die Nahwärme xxx errichtet neben dem Heizwerk einen Pufferspeicher für Warmwasser mit einem Fassungsvermögen von 100.000 l. Der Pufferspeicher hat einen Durchmesser von 3,80 m und eine Gesamthöhe von 14,90 m. Welche Tarifpost ist hier die Richtige? Wir haben die TP 39 – Silos und Silagebehälter ins Auge gefasst oder die TP 42. Wir bitten um Ihre fachliche Auskunft. Zweitens errichtet die Nahwärme eine Thermische Solaranlage mit 14 Reihen mit jeweils 9 Modulheinheiten. Bei der PV-Anlage berechnet man nach Wechselrichter, aber bei einer Solaranlage je nach Modul oder ???? Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer, wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Antwort und danken Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen S...