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Vergebührung Einreichunterlagen "Betreubares Wohnen"

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!  Ich war einmal bei einem Seminar bei Ihnen und hätte nun zur Vergebührung in einer etwas umfangreicheren Bauangelegenheit folgende Frage an Sie:  Für den Umbau eines ehemaligen Gasthofes in ein betreubares Wohnen mit 13 Wohneinheiten gibt es im Bauakt (siehe Anlage) diese Einreichunterlagen.  Können Sie mir bitte bei den Beilagen helfen. Ich habe eine Liste angefügt, welche Beilagen könnten wir zusammennehmen zu einen Paket mit höchstens € 21,80?  Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie sich noch an mein Seminar erinnern: Wenn ein Bauwerber lauter „lose“, einzelne Beilagen vorlegt, dann darf die Behörde diese nicht selbst zu einem „Paket zusammennehmen“, um den Beilagenhöchstbetrag von € 21,80 zu bewirken , weil sie damit ja die Republik Österreich um ihrem Anspruch auf die einzeln für jede Beilage zu entrichtenden Gebühren verkürzen würde! Sie kann den Bauwerber aber nicht ...

Eingabegebühren Rechtsgemeinschaft

  Herr SR i.R. Dr. Dietmar H. Mayer! Ich hätte da eine Frage betreffend der Eingabegebühren. Ich habe einen Fall wo Vater und Sohn als Bauwerber auftreten. Diese leben im selben Haushalt und suchen um den Neubau eines Einfamilienhauses an. Der Sohn wird aber erst im Jänner 18 Jahre alt. Unabhängig vom Alter… Ist eine Eltern Kind Beziehung gleich als Rechtsgemeinschaft zu sehen wie eine Ehe oder eh überhaupt nie? Bräuchte wie sie es sich sicher denken könnten ob die Eingabe doppelt zu rechnen ist oder nicht. Hoffe ich konnte mein Anliegen irgendwie verständlich machen. Sehr geehrte Frau Kollegin!! Vater und Sohn stellen keine Rechtsgemeinschaft iS des § 7 GebG 1957 dar. Sie haben daher, wenn sie gemeinsam ansuchen, die Eingabegebühr 2 x zu entrichten! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Bauabgabe und GemVwAbg für befristet bewilligtes Lagerzelt

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Nachdem ich Ihren Blog durchforstet habe, muss ich mich doch mit einer Frage an Sie wenden: Die Errichtung eines Lagerzeltes  mit einer BGF von 500 m² wurde befristet bewilligt. Nun stellt sich für uns im Bauamt die Frage, ob für ein temporäres Objekt eine Bauabgabe zur Verrechnung kommt. Laut Angabe des Konsenswerbers, wird dieses Zelt nach Beendigung der Corona-Krise bzw. nach Aufnahme des normalen Produktionsbetriebes wieder abgebaut. Vielen Dank im voraus und in neugieriger Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn das Lagerzelt die Gebäudedefinition des § 4 Z 29 (überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke) erfüllt, dann ist dafür auch eine Bauabgabe zu entrichten! Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Zur o.a. Baubewilligung habe ich nun doch noch eine Frage betreffend der Verwaltungsabgaben. Nehm...

Luftwärmepumpen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Nach längerer Zeit hätte ich wieder ein Anliegen bzw. eine Frage an Sie. Habe das leider nicht in Ihrem Blog gefunden: Bei einem Anzeigeverfahren für Luftwärmepumpen (noch eingereicht vor der Novelle) hat der Bauwerber um Genehmigung für 48 Luftwärmepumpen angesucht. Die Luftwärmepumpen vergebühren wir immer mit der TP 37 (a € 60,00). Gibt es da auch einen Höchstsatz oder muss der Bauwerber die kompletten € 2.880,00 bezahlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sehr geehrter Herr Kollege! Die Heranziehung der TP B 37 ist richtig! Allerdings findet sich sowohl im LGVAG 1968 in § 1 Abs 3 als auch in der GemVwAbgVO 2012 in § 1 Abs 2 die Bestimmung, dass die Verwaltungsabgabe im Einzelfall 1357 Euro nicht übersteigen darf. Sie dürfen ihrem Bauwerber daher nur diesen Höchstbetrag verrechnen. Sie weisen das am Besten so aus, dass Sie bei den Verfahrenskosten in der – noch nach alter Rechtslage auszustellenden – Baufreistellung links 48 Luftwärmepumpe...

Gebühren im Baurecht - TP B33

S ehr geehrter Herr Dr. Mayer, Sie haben meinem Kollegen, Herrn xxx, bzgl. der TP B33 bereits ausführlich Auskunft erteilt. Vielen Dank! Nun stellen sich jedoch noch folgende Fragen: Der Bauwerber hat im Zuge einer Fertigstellungsanzeige Ausführungspläne vorgelegt, die – nach Prüfung durch den BauSV – mehr als geringfügige Abweichungen aufweisen und keine nachbarrechtlichen Interessen berührt werden. Nach Ihrer ausführlichen Erläuterung kann hier § 35 Abs 6 Stmk. BauG für die Erledigung herangezogen werden. Ist hierfür ein Ansuchen vom Bauwerber zu stellen? Sind diese Pläne nun mit einem Gebührenvermerk (€ 7,80 Bundesgebühren) zu versehen? Braucht es zusätzliche/ergänzende Baubeschreibungen, Energieausweise? Es ist ja eine Bewilligung gem. § 35 Abs 6 iVm § 19 oder § 20 Stmk. BauG zu erteilen. Werden diese Pläne mit einem Genehmigungsvermerk „Genehmigt mit Bescheid vom ……“ versehen? Lt. Ihren Ausführungen kann in der Baubewilligung stehen „… wird die Ab...

DG Ausbau - bestehender Dachboden - Wohnraumschaffung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Betreffend Dachgeschoßausbauten möchte ich Sie folgendes fragen: Bei einem im Jahre 1993 errichteten Einfamilienwohnhaus  wurde ein KG und EG und Dachraum ausgeführt.  Nunmehr soll dieser Dachraum zwecks Erweiterung für Wohnzwecke ausgebaut werden. Wie den beiliegenden Angaben (Ansichten)  zu entnehmen ist, werden äußerlich keine Veränderungen vorgenommen. Handelt es sich hierbei um eine Nutzungsänderung von Dachboden in Wohnraum  bzw. wäre dann die TP 12    1x vorzuschreiben ? Gleichzeitig möchte ich Sie betreffend nachträglicher Dachgeschoßausbauten generell fragen,  wann die TP 11 vorzuschreiben wäre  ? Äußerliche Veränderungen – Einbau von Gaupen, Dachaufbauten, Aufbau – Erhöhung der Kniestockhöhe  ???????? Weiters:  Im ggstl. Fall wurde für das KG und EG ein Aufschließungsbeitrag entsprechend der Bruttogeschoßfläche verrechnet.  Ist die Bauabgabe für den Ausbau des DG ...

Auskunft - Kostenvorschreibung, nicht bescheidmäßig erfolgte Erledigung

S ehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Ich hätte Fragen betreffend der Gebührenvorschreibung Ein Bauansuchen wurde eingebracht, daraufhin wurde betreffend Projektverbesserungen besprochen und letztendlich vom Bauwerber das Bauansuchen zurückgezogen: Welche Kosten können verrechnet werden ? Bundesgebühr für Ansuchen/Zurückziehung ??  (nehme an KEINE, da nicht mit Bescheid das Verfahren abgeschlossen werden konnte) Kommissionsgebühren, nehme ich an auch nur dann, wenn eine örtliche Begehung/Verhandlung erfolgt wäre und dann auch nur die Zeit außerhalb der Amtsräume ? Verwaltungsabgabe  (wenn keine Verhandlungsschrift ausgefertigt daher keine Verwaltungsabgabe gemäß TP G2 - € 13,--)  ?  Angefallene Kosten des na. bautechn. SV  (Vorbegutachtung,  Entwurf Befund u. Gutachten für Bauverhandlung)    ? Der nichtamtliche bautechnische Sachverständige, welcher ständig für die Baubehörde agiert, wurde/wird  nicht mittels Be...