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Bauabgabe nach Feststellungsbescheid?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  am 09. Juli durfte ich an Ihrem interessanten Seminar teilnehmen und als „Neuling“ konnte ich wirklich sehr viel davon mitnehmen. Zur Zeit bearbeite ich gerade ein Feststellungsverfahren, Ihre bereitgestellten Unterlagen und Mustervorlagen waren für mich sehr hilfreich, jedoch hat sich nun doch eine Frage aufgetan und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können: Das Feststellungsverfahren für ein Einfamilienhaus welches nachweislich 1983 errichtet wurde ist nun positiv abgeschlossen, den Feststellungsbescheid habe ich erstellt, dieser gilt als Bau- und Benützungsbewilligung. Nun zum Thema Bauabgabe.  Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung ist dem Bauwerber auch die Bauabgabe vorzuschreiben. Die Bauabgabe entfällt lediglich bei der Wiedererrichtung von Gebäuden für dasselbe Ausmaß bei Nebengebäuden Dh. da ich eine Baubewilligung erteilt habe ist auch die Bauabgabe vorzuschreiben? Oder entfällt diese da das Einfamilienhaus b...

Baulandbestätigung samt Auskünften

Sehr geehrter Herr SR i.R. Dr. Mayer! Bezüglich der Ausfertigung einer Baulandbestätigung habe ich folgende Frage: Sollte der Notar Auskünfte unterschiedlicher Art ansuchen sind diese natürlich zu vergebühren, aber wie verhält es sich mit der Tarifpost TP B 67 „Schriftliche Auskunftserteilung und Mitteilung behördlicher Art über Ansuchen und im Interesse der Partei, je Seite , ausgenommen Auskünfte gemäß Artikel 20 Abs. 4 B-VG“ à € 10,00? z. B.: 6 Auskünfte die auf 2 A4 Seiten passen Werden hier 60 € für 6 Auskünfte vergebührt, oder 20 € für 2 A4 Seiten Auskunft? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn jemand – zB ein Herr Notar – eine Baulandbestätigung und darüber hinaus noch weitere Auskünfte u. Mitteilungen erhalten will, dann unterfällt Ihre diesbezügliche Mitteilung zwei (jeweils zu „verrechnenden“) Abgabentatbeständen: Nämlich die Baulandbestätigung dem der TP A 9 (je Grundstück!) und die Auskünfte der TP B 67 (je Seite) der GemVwAbgVO 2012! W...

Berechnung VA & feste Gebühren Bodenführanlage mit einer Hufschlagüberdeckung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte Sie wieder um Ihre geschätzte Unterstützung bei diesem BV.  Hier handelt es sich um ein BV für den Neubau einer Reit-, Trainings- und Pferdeausbildungshalle und eine Bodenführanlage mit einer Hufschlagüberdeckung sowie Geländeveränderungen. Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen den Einreichplan und die Baubeschreibung angefügt. Verrechnung Reithalle ist mir soweit klar (unübliche Geschosseinteilung). Hätte hier eine Frage bzgl. Verrechnung der Verwaltungsabgaben bzw. auch festen Gebühren für die Bodenführanlage mit einer Hufschlagüberdeckung (siehe dazu EP) Welche Tarifpost ist hier anzuwenden? TP B 42 + TP B 13 (Genehmigung von Schutzdächern) – bitte um Ihre Unterstützung – Danke! Sehr geehrte Frau Kollegin! Dass die Reithalle  Ihnen keine Probleme bereitet, freut mich!  Wie Sie es richtig sehen, ist das ein Gebäude ohne die übliche Geschoßeinteilung, sodass die „Divisionsregel“ der TP B 11 a zweiter Satz der GemVwAbgVO...

Vergebührung Beilagen

  Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Ich hoffe, Sie hatten einen erholsamen Urlaub und sind für den nächsten Ansturm an Fragen und Problemstellungen gerüstet ;-) Ich möchte für mich eine „Eselsbrücke“ zur Unterscheidung zwischen „Beilagengebühr“, „Protokollgebühr“ und „Gebührenfrei“ im Rahmen eines Bauverfahrens definieren und hab dazu nach eingehendem Studium Ihrer umfassenden und informativen Blogs nachstehenden Vorschlag entworfen: Beilagengebühr: Gebührenpflichtige r = Bauwerber Unterlagen zum ggst. BV werden vom Bauwerber an die Baubehörde vor, während oder nach der Verhandlung vorgelegt (z.B. Einreichunterlagen, Imm.techn.GA, Brandverhütungs-GA etc.); Protokollgebühr: Gebührenpflichtiger = Bauwerber; Vorlage der Unterlagen während der Verhandlung Unterlagen werden während der Verhandlung unaufgefordert vorgelegt und sind nicht Teil der Einreichunterlagen ( schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen in direktem Bezug auf die Verhandlung); diese sind integrierender Best...

Vergebührung Einreichunterlagen "Betreubares Wohnen"

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!  Ich war einmal bei einem Seminar bei Ihnen und hätte nun zur Vergebührung in einer etwas umfangreicheren Bauangelegenheit folgende Frage an Sie:  Für den Umbau eines ehemaligen Gasthofes in ein betreubares Wohnen mit 13 Wohneinheiten gibt es im Bauakt (siehe Anlage) diese Einreichunterlagen.  Können Sie mir bitte bei den Beilagen helfen. Ich habe eine Liste angefügt, welche Beilagen könnten wir zusammennehmen zu einen Paket mit höchstens € 21,80?  Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie sich noch an mein Seminar erinnern: Wenn ein Bauwerber lauter „lose“, einzelne Beilagen vorlegt, dann darf die Behörde diese nicht selbst zu einem „Paket zusammennehmen“, um den Beilagenhöchstbetrag von € 21,80 zu bewirken , weil sie damit ja die Republik Österreich um ihrem Anspruch auf die einzeln für jede Beilage zu entrichtenden Gebühren verkürzen würde! Sie kann den Bauwerber aber nicht ...

Eingabegebühren Rechtsgemeinschaft

  Herr SR i.R. Dr. Dietmar H. Mayer! Ich hätte da eine Frage betreffend der Eingabegebühren. Ich habe einen Fall wo Vater und Sohn als Bauwerber auftreten. Diese leben im selben Haushalt und suchen um den Neubau eines Einfamilienhauses an. Der Sohn wird aber erst im Jänner 18 Jahre alt. Unabhängig vom Alter… Ist eine Eltern Kind Beziehung gleich als Rechtsgemeinschaft zu sehen wie eine Ehe oder eh überhaupt nie? Bräuchte wie sie es sich sicher denken könnten ob die Eingabe doppelt zu rechnen ist oder nicht. Hoffe ich konnte mein Anliegen irgendwie verständlich machen. Sehr geehrte Frau Kollegin!! Vater und Sohn stellen keine Rechtsgemeinschaft iS des § 7 GebG 1957 dar. Sie haben daher, wenn sie gemeinsam ansuchen, die Eingabegebühr 2 x zu entrichten! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Bauabgabe und GemVwAbg für befristet bewilligtes Lagerzelt

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Nachdem ich Ihren Blog durchforstet habe, muss ich mich doch mit einer Frage an Sie wenden: Die Errichtung eines Lagerzeltes  mit einer BGF von 500 m² wurde befristet bewilligt. Nun stellt sich für uns im Bauamt die Frage, ob für ein temporäres Objekt eine Bauabgabe zur Verrechnung kommt. Laut Angabe des Konsenswerbers, wird dieses Zelt nach Beendigung der Corona-Krise bzw. nach Aufnahme des normalen Produktionsbetriebes wieder abgebaut. Vielen Dank im voraus und in neugieriger Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn das Lagerzelt die Gebäudedefinition des § 4 Z 29 (überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke) erfüllt, dann ist dafür auch eine Bauabgabe zu entrichten! Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Zur o.a. Baubewilligung habe ich nun doch noch eine Frage betreffend der Verwaltungsabgaben. Nehm...