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Es werden Posts vom Juni, 2018 angezeigt.

Gebühren bei Widmungsbestätigung mit Anfrage Abgabenrückstände

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, wenn bei einem Antrag auf Ausstellung einer Widmungsbestätigung auch die Angabe auf Abgabenrückstände gefordert wird,  kann man das vergebühren? Bitte um Auskunft DANKE Sehr geehrte Frau Kollegin! Selbstverständlich! Das Ansuchen um „Angabe“ von Abgabenrückständen ist jedenfalls mal mit der Eingabegebühr gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG in der Höhe von 14,30 Euro zu „vergebühren“.  Bei der Angabe betr. Abgabenrückstände kommt es darauf an, ob gefragt wird, ob welche bestehen oder aber dass keine bestehen. Im ersteren Fall erteilen Sie eine Auskunft , für die keine Zeugnisgebühr gemäß § 14 TP 14 Abs 1 GebG und keine Gemeinde-Verwaltungsabgabe gemäß TP A 3 der GemVwAbgVO 2012 zu verrechnen ist, wohl aber eine Gemeinde-Verwaltungsabgabe gemäß TP B 67 der eben genannten VO (in Höhe von 10 Euro). Im zweiteren Fall stellen Sie eine Bestätigung aus, für die zum einen Zeugnisgebühr gemäß § 14 TP 14 Abs 1 GebG und zum anderen eine Gemeinde-Ve...

Frage zu den Kommissionsgebühren bei einer Bauverhandlung

S.g. Herr Dr. Mayer, ich ersuchen Sie um Ihre geschätzte Rechtsauskunft.  In unserer Gemeinde halten wir die Bauverhandlungen im Gemeindeamt ab. Den gem. Stmk BauG notwendigen Ortsaugenschein mache ich bzw. in Beisein mit dem SV, je nach zeitlicher Auslastung, Tage oder Wochen vor der BV. Kann/muss ich diese Kommissionsgebühren für den Ortsaugenschein mit den weiteren bei der BV anfallenden Gebühren vorschreiben? Mit der Bitte um Ihre Rückmeldung.  Besten Dank im Voraus! Sehr geehrter Herr Kollege! Diese Praxis scheint mir angesichts des Gesetzeswortlautes des § 24 Abs 1 zweiter Satz BauG („Im Rahmen der Bauverhandlung hat ein Ortsaugenschein stattzufinden“ – Hervorhebung nicht im Original!) für – sagen wir – ungewöhnlich zu sein! Alle mir bekannten Gemeinden machen den Ortsaugeschein zu Beginn der Bauverhandlung, um allen Parteien und Beteiligten Gelegenheit zu geben, vor Ort das Bauvorhaben „kennenzulernen“ und in die Pläne, soferne nicht schon im Wege de...

Gebührenfragen - Pkw-Abstellplätze für Gemeinde und "ungewollte" Baubewilligung

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer, zwei kurze Gebührenfragen hätte ich: Erste Frage: Unserer Gemeinde errichtet einen PKW-Abstellplatz/Parkplatz mit 75 Abstellplätzen (Parkplatz für Schule, Gemeinde u. Veranstaltungen) – ist die Gemeinde in diesem Fall im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von den VAG, Kommissionsgebühren und feste Gebühren befreit?? Zweite Frage: Ein Bauwerber hat ein Ansuchen um Baubewilligung eingebracht, das Vorhaben wurde auch verhandelt, gelangt jetzt aber lt. Bauwerber nun doch nicht zur Ausführung und es soll keine Erteilung der Baubewilligung erfolgen. Wie ist der Antrag – um diesen nun abzuschließen - zu behandeln? Hat der Bauwerber den Antrag zurückzuziehen und sind die anfallenden Kosten mittels Kostenbescheid vorzuschreiben? Bitte jeweils um kurze Mitteilung – vielen lieben Dank  im Voraus! Sehr geehrte Frau Kollegin! Zu Ihren beiden Fragen Nachstehendes: Erste Frage: Um mal mit den Gemeinde-Kommissions...

Gebührenvorschreibung für die Errichtung von Werbeflächen

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Vor zwei Jahren habe ich Ihr Seminar „ Leitfaden durchs Labyrinth“ besucht und möchte hiermit bitte von Ihrem „Service“ zur Mithilfe bei der Gebührenvorschreibung im Bauwesen Gebrauch machen.  Und zwar bin ich mir bei der Gebührenvorschreibung für die   Errichtung von Werbetafeln gemäß § 20 Abs 3 Stmk. BG nicht ganz sicher… Wie anhand beiliegenden Lageplans ersichtlich, wird für die Errichtung von insgesamt 3 Werbeflächen angesucht. Werbefläche 1 und 2 werden auf der bestehenden Mauer eines landw. Geräteschuppens angebracht, welcher im Jahr 2014 errichtet wurde. Für die Werbefläche 3 wird eine neue Stahlkonstruktion errichtet. Die Gebühren für die Genehmigung von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen sind ja im TP G 35a mit € 5/m“ Werbefläche geregelt. Kann dieser Posten für die Werbefläche 1 und 2 für die gesamte Werbefläche herangezogen werden (Werbefläche 2 zB 21,3 m x 3 m = 63,90 m²) , auch wenn hinter dem Banner nur die Haus...

Abbruch von Gartenhütten

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  ich habe eine Frage! Bei einem Bvh. werden 3 bestehende Gartenhütten (32,76 m², 28,29 m² u. 11,20 m²) abgebrochen.  Meine Kollegin und ich sind uns da nicht ganz sicher, ob dieser Abbruch zu vergebühren ist oder nicht.   Unter BauG. § 21 (2) 4. heißt es: Baubewilligungsfrei sind der Abbruch aller nicht unter § 19 Z. 7 fallenden baulichen Anlagen. Dh. in diesem Fall, ist der Abbruch so wie ich es sehe, gebührenfrei! Ich danke im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Da kann ich Ihnen durchaus folgen! Wenn die drei Gartenhütten nicht nur von der bebauten Fläche her, sondern auch „ansonsten“ der Legaldefinition des § 4 Z 47 BauG entsprechen, also tatsächlich als Nebengebäude anzusehen sind, ist ihr Abbruch gemäß § 21 Abs 2 Z 4 iVm § 19 Z 7 BauG ein baubewilligungsfreies Vorhaben. Wofür keine Bewilligung oder Genehmigung durch Baufreistellung erforderlich ist, dafür können auch keine Eing...

Vergebührung Umbau, Ausbau, Neubau Garage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, der Kurs ist gerade einmal ein paar Wochen her und schon tauchen die ersten Fragen auf!  Ich habe folgendes Bauansuchen: Umbau des Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses mit Nutzungsänderung von Dachboden auf Wohnfläche und die Errichtung einer zusätzlichen Garage für 3 PKW (steht extra am Grundstück). Folgende Ansuchen ergeben sich meiner Meinung dadurch (bitte um Mitteilung, ob das so korrekt ist):  Umbau und Nutzungsänderung nach TP G 12 Zubau nach TP G11 bzw. 11a ( m² x € 0,60) Errichtung einer Garage für 3 PKW nach TP G 15a  (je 10,--) Bei der Garage bin ich mir nicht ganz sicher – nachdem sie nicht an das Wohnhaus angebaut wird sondern extra steht, bin ich der Meinung, dass TP G 15a richtig ist. Ich danke im Voraus und verbleibe  mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Gratulation, Sie kennen sich schon sehr gut aus und haben auch die beim Seminar dargestellte Schwierigkeit mit de...

Vergebührung eines geologischen Gutachtens

S.g. Herr Dr. Mayer! Guten Morgen! Ich hätte eine Frage zur Vergebührung eines geologischen Gutachtens bei einem Bauverfahren. Wie berechne ich die Festen Gebühren, wenn zwischen immer wieder Fotos den Text „unterbrechen“? Danke! Sehr geehrte Frau Kollegin! Voraussetzung dafür, dass das geologische Gutachten einer Beilagengebühr unterliegt, ist der Umstand, dass es vom Bauwerber vorgelegt worden ist. Eine andere Gebühr kommt nicht in Betracht! Die Bogenzählung „funktioniert“ wie bei allen fortlaufenden Texten iS des § 5 Abs 2 GebG so, dass Sie einfach die beschriebenen Seiten zählen (wie beim Seminar kurz vorgezeigt), auch wenn sie durch Fotos „unterbrochen“ werden. Bei jeder fünften beschriebenen Seite fängt ein neuer Bogen an und ist mit 3,90 Euro Beilagengebühr in Ansatz zu bringen. Sie dürfen allerdings höchstens 21,80 Euro Beilagengebühr verrechnen, auch wenn das Gutachten aus mehr als 5 Bögen besteht! Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen ...

Vergebührung einer "Beilage zum Bauverfahren" - Rauchfangkehrergutachten

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich habe wieder mal eine Frage betreffend Gebühren (Beilagengebühr / Protokollgebühr), bin leider etwas verwirrt ….. Wie ich aus ihrem Blog bzw. in den letzten Seminaren entnehmen konnte, unterliegen Stellungnahmen, Gutachten, Unterlagen etc. , die nicht vom Bauwerber vorgelegt werden, keiner Gebühr.  Wenn nun aber eine Beilage zum Bauverfahren (Auflagenpunkte), welches auch im  Baubewilligungsbescheid angeheftet wird bzw. im Spruch „Das Gutachten des zuständigen Rauchfangkehrermeister XXX , datiert mit XXXX, ist Bestandteil des Baubewilligungsbescheides“,  vorliegt, stellt sich die Frage, ob diese Beilage auch der Verhandlungsschrift anzuschließen ist und der Protokollgebühr unterliegt oder  der Beilagengebühr? Die Beilage zum Bauverfahren wurde NICHT am Tag der Verhandlung beigelegt sondern ein paar Tage vorher, deshalb bin ich der Meinung, dass dies nicht der Protokollgebühr unterliegt. Im Voraus herzlichen Dank für...