Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bei einer Garage (Bestand 36,6 m²wurde 1966 errichtet) haben wir einen Zubau von 39,9 m² bewilligt. Also insgesamt 76,5 m² BGF. Mir ist somit klar das dieses Gebäude kein Nebengebäude mehr ist. Darf ich somit für 39,9m² die Bauabgabe verrechnen? Danke für ihre Hilfe! Sehr geehrter Herr Kollege! Nun ist das betreffende Gebäude in der Tat kein Nebengebäude mehr und Sie können mE für die durch den Zubau neugewonnene Bruttogeschoßfläche von 39,9 m 2 durchaus eine Bauabgabe gemäß § 15 Abs 2 BauG vorschreiben! Das ungeachtet des – möglicherweise vom Bauwerber ins Treffen geführten – Umstandes, dass der Zubau kleiner als 40 m 2 und daher selbst als (gemäß § 15 Abs 8 2 BauG „befreites“) Nebengebäude anzusehen ist, somit keine Bauabgabe vorgeschrieben werden darf. Wenn das argumentiert werden sollte, dann müsste die entgegenstehende Meinung Ihrer gemeindlichen Abgabenbehörde (dass nämlich die „Befreiung“ in § 15 Abs 8 Z 2 BauG nur für das „er...