Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Leider konnte ich diesmal aus Ihren Blog nicht die „eindeutig richtige“ Antwort finden, wie ich es sonst so oft mache, deswegen wende ich mich direkt an Sie. Grundsätzlich hätte ich mich an den folgenden Beitrag gehalten: https://neuergebuehrenblog.blogspot.com/2018/05/bau-einer-lagerhalle-verwaltungsabgabe.html 13,86 m (Gesamthöhe Gebäude) / 3 = 4,62 * 127,5 m² (Außenmaß des OG) * € 0,60 = € 353,43 Da das Gebäude mit Satteldach ausgestattet ist und das EG in der BGF kleiner ausfällt sind wir uns bei der Berechnung nicht 100 %ig sicher. Wie sieht es hier dann mit der Bauabgabe aus? 1,00 Geschoss x 127,5 m² (100 %) 3,62 Geschosse x 63,75 m² (50 %) oder EG 97,5 m² (100 %) OG 127,5 m² (50 %) Da es sich um ein landwirtschaftliches Gebäude handelt sind nur 25 % vorzuschreiben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Sehr geehrte Frau Kollegin! Das ist wirklich ein interessanter und schwieriger Fall! Dass die Gesamthöhe des Gebäudes iS de...