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Es werden Posts vom April, 2021 angezeigt.

doch noch E-Mail-Verständigungen!

  Sehr geehrte LeserInnen und AbonnentInnen meines Blogs! Wie ich eben zu meiner großen Freude feststelle, kann man ungeachtet einer gegenteiligen Mitteilung von Google mein Blogs immer noch abonnieren und sich von den jeweils neuesten Einträgen per E-Mail verständigen lassen. Sie müssen nur wie bisher auf der Website oben "abonnieren" anklicken und dann im sich öffnenden Fenster Ihre E-Mail-Adresse eintragen.  Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

GemVwAbg - Geländeveränderung im Freiland, Silo im Gebäude Güllekeller

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ist für eine Geländeveränderung im Freiland die Verwaltungsabgabe vorzuschreiben (kein Bauland angrenzend)? Ist für Silos, die in einem Gebäude errichtet werden, die Verwaltungsabgabe gesondert zu berechnen? Gilt ein Güllekeller auch als Geschoß  (Höhe 2,70 m - nicht betretbar) und ist somit die Verwaltungsabgabe zu berechnen? Mit herzlichen Dank für Ihre Rückäußerung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Zu Ihren Fragen: Nachdem Geländeveränderungen (bzw richtig Änderungen des natürlichen Geländes) im Freiland, wenn die betroffenen Grundstücke nicht ans Bauland angrenzen, keiner Baubewilligung bedürfen und daher auch für sie keine Baubewilligung zu erteilen ist, können (und dürfen) dafür schon von der Natur der Sache her auch keine GemVwAbg vorgeschrien werden! Wenn die Silos und die Gebäude, in denen sie errichtet werden, ein einheitliches Bauwerk darstellen, also technisch vom Gebäud...

Kanal- und Wasserleitungsgebühren - Berücksichtigung der Kniestockhöhe?

Sehr geehrter Hr. Senatsrat Dr. Mayer! Ich hätte eine Frage betreffend Kanal bzw. Wasserleitungsgebühren.  Die Höhe des Wasserleitungs- bzw. Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in Quadratmetern) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen. Ist auch hier die Kniestockhöhe von 1,25 m für die Bestimmung ob es sich um ein Ober- oder Dachgeschoß handelt herzunehmen? Vielen Dank schon im Voraus! Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Bestimmungen des § 13 Abs 4 und 5 Stmk. BauG sind nur für die Frage von Bedeutung, welche Geschoße bei der Abstandsbemessung zu berücksichtigen bzw nicht zu berücksichtigen sind, nicht aber für die Vorschreibung von Kanalisations- oder Wasserleitungsabgaben! Das Wasserleitungsbeitragsgesetz formuliert in seinem § 4 Abs 8: „(8) Für die Auslegung der in diesem Paragrafen enthaltenen spezifischen baurechtlichen Bestimmungen ist das St...

Errichtung einer Lagerhalle mit Photovoltaikanlage

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich brauche bitte wieder mal Ihre geschätzt Hilfe. Bei uns hat ein Bauwerber ein Bauansuchen für die Errichtung einer Lagerhalle mit Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach der Halle eingereicht. Die Photovoltaikanlage hat eine Kollektorfläche von 285 m². Welche Verwaltungsabgabe darf bzw. muss ich für diese Anlage verrechnen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Für die Genehmigung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle ist – unabhängig von der Größe der Kollektorfläche(n) bzw der Anzahl der Module – die TP B 37 der GemVwAbgVO 2020 in der Höhe von € 60,00 zu „verrechnen“! Alles klar?  Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Verwaltungsabgaben für "Wiedererrichtung"

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich hätte eine Frage zu den Gebühren. Beim vorliegenden Plan handelt es sich um den Umbau und Wiedererrichtung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes. Nach einem Brand sind nur mehr die Mauern stehen geblieben.  Wird jetzt nach TP 11 je m² Außenmaß verrechnet oder kann ich zur Berechnung die TP 12 heranziehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn, wie Sie sagen – aus den Plänen geht das nicht hervor – nach dem Brand „nur mehr die Mauern“ stehen geblieben sind, dann handelt es sich bei der „Wiedererrichtung“ um keinen Neubau iS des § 4 Z 48 Stmk. BauG, weil diese Bestimmung – siehe zweiter Satz! – regelt, dass ein Neubau (nur) dann vorliegt, wenn alte Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise wieder verwendet werden. Hier liegt vielmehr ein Umbau vor (das alte Dach wird zB durch ein neues ersetzt), der daher – leider – nach der TP B 12 (und nicht nach der TP B 11) zu „verrechnen“ ist! Mit herzlichen, kollegial...

Kanalisationsbeitrag bei Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher in Heizraum, Garage etc?

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Bitte um Auskunft Nutzungsänderung von land- und forstwirtschaftlicher zu Wohnnutzung  Wenn ein ehemals landwirtschaftlicher Teil eines Gebäudes nun als z.B. Heizraum oder Garage genutzt werden, darf keine Bauabgabe nachverrechnet werden lt Ihrem Blog vom 8.4.2021 Wie ist es mit den Kanalanschlußgebühren: Für landwirtschaftliche Teile wurde keine Gebühr verrechnet, wenn jetzt eine Nutzungsänderung in Heizraum, Garage, etc. erfolgt, darf dann die Bruttogeschoßfläche dieser Bereiche für die Kanalanschlußgebühr verrechnet werden? Danke für die Bearbeitung! Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich habe zwar beim Magistrat Graz nie Kanalabgabenrecht vollzogen, weil dafür eine andere Abteilung zuständig war, aber Ihre Frage kann ich angesichts des klaren Gesetzeswortlauts des § 4 Abs 4 des Kanalabgabengesetzes 1955 dennoch beantworten: Dieser lautet: „(4) Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergänzungsbeitrag) ents...

"Vergebührung" einer Bauplakette

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  kann man  die Ausstellung einer Bauplakette eigentlich  vergebühren? Danke im Voraus! Sehr geehrter Herr Kollege! Nein, kann man leider nicht! Die Ausstellung der Bauplakette gemäß § 34 Abs 2 Stmk. BauG ist zwar eine Amtshandlung, aber keine „in ihrem“ (nämlich der Partei) „liegenden Privatinteresse“, wie es § 1 Abs 1 LGVAG 1968 verlangt. Hier überwiegt das öffentliche Interesse daran vor, dass auf jeder Baustelle ein „Roter Ring“ zum Nachweis, dass ein (befugter) Bauführer am Werk ist! Daher fällt dafür keine GemVwAbg an.  Die Bauplakette unterliegt im Übrigen auch nicht der Zeugnisgebühr gemäß § 14 TP 14 Abs 1 GebG 1957, weil mit ihr weder persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten noch tatsächliche Umstände bekundet werden.  Und der Vollständigkeit halber: Die Baubeginnsanzeige gemäß § 34 Abs 2 Stmk. BauG unterliegt nicht der Eingabegebühr gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG 1957, weil sie – ähnlich wie beim „Rote Ring“ – keine Privati...

Bauabgabe bei Nutzungsänderung von land- u. forstwirtschaftlicher zu Wohnnutzung?

Sehr geehrter Herr Senatsrat, wie heute beim Online Seminar besprochen, ersuche ich um Beantwortung folgender Frage: Wenn ein bisher landwirtschaftlich genutztes Gebäude (zB Stall) in ein Wohngebäude verwandelt wird, fällt dann eine Bauabgabe an? Auch wenn für den landw. genutzten Teil bereits 25 % der Bauabgabe vorgeschrieben wurden?   Sie glaubten sich da an ein Erkenntnis zu erinnern. Mit besten Grüßen  Sehr geehrte Frau Kollegin! Ihre Anfrage ist zwar schon länger her, aber die Suche nach einem Erkenntnis, von dem man vermeint, dass es existiert, ist ein unglaublich zeitaufwändiger Prozess – und seit unserem letzten Onlineseminar hatte ich alles nur nicht genug Zeit zum Suchen… Aber jetzt bin ich doch fündig geworden: Es handelt sich allerdings  um kein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (was mir die Suche wesentlich erschwert hat), sondern um eines des LVwG Steiermark, und zwar das vom 07.05.2015, LVwG 61.37-5271/2014. Ich habe es als Anlage angefügt. W...

Frage bezüglich Gebühren - Zeugnis mit Vermerk "dient zur Vorlage ...."

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, Sie wurden mir herzlichst empfohlen, wenn es um Fragen rund um Gebühren diverser Art geht. Ich bitte Sie daher höflichst um eine Auskunft in folgender Sache: Ich habe von einem Notar ein Ansuchen um Ausstellung einer Baulandbestätigung erhalten mit der Bitte, auf derselben zu vermerken, dass sie nur zur Vorlage beim zuständigen Grundbuchsgericht dient. Durch diesen Vermerk soll das Ansuchen „gebührenfrei“ sein. Der Notar bezieht sich offenbar auf § 14, Punkt 6 Eingaben Abs 5 lit a Gebührengesetz 1957 (GebG). Hat der Notar recht ? Fallen dadurch die Bundesgebühren von EUR 14,30 nicht mehr an ? Das Gesetz spricht von „Eingaben an die Gerichte“. Ich verstehe das so, dass die Eingabe bei uns (Baubehörde) sehr wohl der Eingabegebühr unterliegt, aber die weitere Eingabe beim Gericht dann davon befreit ist (=Grundbuchsgericht dürfe dann der Partei keine Eingabegebühr mehr verrechnen). Die Verwaltungsabgaben (EUR 20 pro Grundstück nach TP G9) bleiben davon w...

Gebührenanfrage Lagerhalle mit Garage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Leider konnte ich diesmal aus Ihren Blog nicht die „eindeutig richtige“ Antwort finden, wie ich es sonst so oft mache, deswegen wende ich mich direkt an Sie. Grundsätzlich hätte ich mich an den folgenden Beitrag gehalten: https://neuergebuehrenblog.blogspot.com/2018/05/bau-einer-lagerhalle-verwaltungsabgabe.html 13,86 m (Gesamthöhe Gebäude) / 3 = 4,62 * 127,5 m² (Außenmaß des OG) * € 0,60 = € 353,43 Da das Gebäude mit Satteldach ausgestattet ist und das EG in der BGF kleiner ausfällt sind wir uns bei der Berechnung nicht 100 %ig sicher. Wie sieht es hier dann mit der Bauabgabe aus? 1,00 Geschoss x 127,5 m² (100 %) 3,62 Geschosse x 63,75 m² (50 %) oder EG 97,5 m² (100 %) OG 127,5 m² (50 %) Da es sich um ein landwirtschaftliches Gebäude handelt sind nur 25 % vorzuschreiben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Sehr geehrte Frau Kollegin! Das ist wirklich ein interessanter und schwieriger Fall! Dass die Gesamthöhe des Gebäudes iS de...